Semesterapparate enthalten Bücher, Aufsatzkopien und andere Materialien aus dem Bestand der Bibliothek, die von Lehrpersonen zur Unterstützung einer Lehrveranstaltung zusammengestellt werden. Am Standort in der Zentralbibliothek (Lernraum Zentralbibliothek) oder einem der anderen Lesesäle wird der Semesterapparat mit dem Namen der Lehrperson bzw. mit dem Thema der Lehrveranstaltung gekennzeichnet. Medien aus Semesterapparaten sind nicht entleihbar und ausschließlich zur Nutzung in den Räumen der Bibliothek bestimmt.
Herkömmliche Semesterapparate enthalten Bücher, Aufsatzkopien und andere Materialien aus dem Bestand der Bibliothek, die von Lehrpersonen zur Unterstützung einer Lehrveranstaltung zusammengestellt werden. Am Standort in der Zentralbibliothek (Lernraum, Eingangsebene) oder einem der anderen Lesesäle wird der Semesterapparat mit dem Namen der Lehrperson bzw. mit dem Thema der Lehrveranstaltung gekennzeichnet.
Medien aus Semesterapparaten sind nicht entleihbar und ausschließlich zur Nutzung in den Räumen der Bibliothek bestimmt.
vgl. Urheberrechtsgesetz § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
wenden Sie sich bitte vorab an die Ansprechpersonen der Fachreferate.
Zudem bitten wir Sie unsere Richtlinien für die Aufstellung der Semesterapparate zu beachten.
Seit dem 01. März 2018 gelten die Regelungen des neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). Informationen der Universität Passau zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien in Unterricht und Lehre.
Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar, sondern sind lediglich Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen und die Praxis an der Universität Passau.
Um nicht von den Regelungen des § 52a betroffen zu sein, sollten E-Book-Kapitel und Artikel aus E-Journals nicht hochgeladen, sondern nur verlinkt werden. Für das Uni-Netz lizenzierte E-Book(-Kapitel) und Artikel in E-Journals können - rechtlich unbedenklich - in Lernmanagementsystemen oder elektronischen Semesterapparaten durch Verlinkung erreichbar gemacht werden. Bedenken Sie dabei, dass die Studierenden häufig nicht auf dem Campus sind, wenn sie auf die Materialien zugreifen wollen.
Sie können einen Link so gestalten, dass Universitätsangehörige mit ZIM-Kennung die Texte auch von außerhalb des Campus erreichen. Hinweise zum Verlinken von E-Ressourcen
Die gescannten Werke oder Werkteile dürfen in login-geschützten Netzwerken wie Stud.IP den Teilnehmenden einer Lehrveranstaltung zugänglich gemacht werden.
Zulässig ist lediglich die Bereitstellung für die Dauer der Lehrveranstaltung, nicht die dauerhafte Bereitstellung.
Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen sind die einstellenden Lehrpersonen verantwortlich.
Nicht erlaubt ist die Einstellung von Werken oder Werkteilen in elektronische Semesterapparate, wenn der Rechteinhaber (Verlag) diese in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung (Universität Passau) zu angemessenen Bedingungen anbietet.
Als Lehrende der Universität Passau haben Sie die Möglichkeit, Artikel aus Fachzeitschriften und kleine Teile von Büchern aus dem Bestand der Universitätsbibliothek zur Verwendung in elektronischen Semesterapparaten digitalisieren zu lassen. Der Scan-Service gilt lediglich für Werke aus dem Bestand der Universitätsbibliothek – zur Verwendung der Digitalisate in elektronischen Semesterapparaten.
Aufträge oder Fragen können via E-Mail an ubinfo@uni-passau.de geschickt werden.