Die Einrichtungen der Universitätsbibliothek sind öffentlich. Die Lesesäle stehen neben Universitätsangehörigen auch allen interessierten Nicht-Universitätsangehörigen zur Benutzung offen.
Das Verhältnis zwischen Benutzerinnen und Benutzern und der Bibliothek wird durch die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken geregelt und hierauf basierend durch die Hausordnung der Universitätsbibliothek Passau konkretisiert.
Für den Transport von Büchern und Arbeitsmaterialien in die Lesesäle sind diese Hilfsmittel erlaubt:
Nicht erlaubt sind Behältnisse, die den Inhalt nicht erkennen lassen, wie Rucksäcke, Schultaschen, Laptoptaschen, undurchsichtige Plastiktüten, Papier- oder Stofftaschen. Diese können in den Schließfächern sicher untergebracht werden.
Was darf mit in den Lesesaal?
Was lassen Sie bitte draußen?
Die Mitnahme von Essen in die Lesesäle und deren Verzehr ist grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich in der Library Lounge können die dort angebotenen Snacks vor Ort konsumiert werden. Im Foyer der Zentralbibliothek dürfen selbst mitgebrachte Speisen verzehrt werden.
In den meisten Bereichen der Lesesäle gilt grundsätzlich ein Ruhegebot, um ein konzentriertes Lernen zu ermöglichen. Mobiltelefone dürfen daher nur in einem stummen Modus genutzt werden.
Bereiche, in denen Unterhaltungen in angemessener Lautstärke erlaubt sind:
Zur Prüfungsphase sind die Lesesäle stark frequentiert. Damit auch in dieser Zeit möglichst viele einen Arbeitsplatz finden können und ein dauerhaftes Reservieren vermieden wird, liegen in den Eingangsbereichen der Lesesäle Pausenscheiben bereit.
So funktioniert es:
Bitte legen Sie die Pausenscheiben nach Gebrauch in die Sammelstelle zurück.