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Bibliotheksausweis

Die Bestände in den Lesesälen können vor Ort auch ohne Bibliotheksausweis genutzt werden. Einen Bibliotheksausweis benötigen Sie für die Bestell- und Kontofunktionen im Passauer Suchportal und für die Ausleihe von Literatur.

Auf der Rückseite der CampusCard für Studierende und Universitätsangehörige bzw. des Bibliotheksausweises für Nicht-Universitätsangehörige steht Ihre UB-Benutzernummer, die Sie für Bestellungen und Kontofunktionen im Passauer Suchportal und für das Auffinden für Sie bereit gelegter Literatur benötigen.

Mit dem Bibliotheksausweis kann auch die Staatliche Bibliothek Passau genutzt werden. Dazu ist eine gesonderte Registrierung dort notwendig.

Die Benutzung der Bestände im Lesesaal und andere Services sind ohne Ausweis möglich. Ein Bibliotheksausweis ermöglicht eine erweiterte Nutzung. Der Ausweis ist kostenlos, Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Wohnsitz in Deutschland oder Österreich. 

Bibliotheksausweis bitte über das Online-Formular beantragen.

  • Ausleihkonditionen für Nicht-Universitätsangehörige siehe Leihfristen.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Medien führen zu kostenpflichtigen Mahnungen.

Sonderausweise mit erweiterten Benutzungskonditionen gibt es für:

  • Promovierende, die nicht an der Universität Passau beschäftigt sind;
  • Mitglieder des AlumniClub;
  • Behörden und Institutionen aus Stadt und Region;
  • Universitätsbeschäftigte im Ruhestand;
  • Beschäftigte des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz;
  • Personen mit Behinderung oder krankheitsbedingten Einschränkungen.

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte per E-Mail an: ubausweise@uni-passau.de

Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass;
bei Promovierenden zudem ein formloses Schreiben des betreuenden Lehrstuhls über die Dauer der Promotion.

  • Ausleihkonditionen für Personen mit Sonderausweisen siehe Leihfristen.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Medien führen zu kostenpflichtigen Mahnungen.

Für Ehrenpersonen (Ehrensenatorinnen und -senatoren, Ehrenbürgerinnen und -bürger) der Universität Passau steht die personalisierte CampusCard zur Verfügung. Ehrenpersonen werden nur auf Beschluss des Senats ernannt.

Ausleihkonditionen für Ehrenpersonen siehe Leihfristen

Kontosperrung

Ihr Konto im Passauer Suchportal kann aus folgenden Gründen gesperrt sein:

Sie haben

  • Ihre Bücher nicht fristgerecht zurückgegeben
  • Bücher aus dem Abholungsbereich nicht verbuchen lassen
  • keine E-Mail-Adresse angegeben
  • keine Korrespondenzadresse in Deutschland oder Österreich angegeben:
    Die Änderung der Adresse können nur Sie selbst im Campusportal nach dieser Anleitung durchführen.

Die genauen Angaben über die Kontosperre entnehmen Sie bitte Ihrem Benutzerkonto. Wenden Sie sich bitte an die Zentrale Information.

Ausweisverlust

Um Missbrauch zu vermeiden, muss der Verlust der CampusCard bzw. des Bibliotheksausweises sofort bei der Zentrale Information gemeldet werden.

Studierende und Beschäftigte müssen über StudIP eine neue CampusCard beantragen.

Alle anderen Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer erhalten einen Ersatzausweis in der Zentralbibliothek.

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