Leihfristen verlängern
- Die Verlängerung von Leihfristen ist im Bibliothekskonto möglich.
- Verlängert werden können nur die Medien, die im Bibliothekskonto entsprechend gekennzeichnet sind.
- Verlängerungen erfolgen stets auf Widerruf, d. h. das Medium kann von der Bibliothek vorzeitig zurückgefordert werden, wenn ein anderer Benutzer es vorgemerkt hat. Die Aufforderung zur Rückgabe geht dann per E-Mail an die universitäre E-Mail-Adresse bzw. bei Schüler/innen und anderen Nicht-Universitätsangehörigen an die E-Mail-Adresse, die im Bibliothekskonto eingetragen ist (siehe Wie komme ich an meine Uni-E-Mails).
- Eine Verlängerung ist frühestens 5 Werktage vor Leihfristende möglich.
- Die Verlängerung muss spätestens am letzten Tag der Leihfrist erfolgen, sonst entstehen Mahngebühren.
- Je nach Medium sind 2 - 5 Verlängerungen möglich, danach ist die Rückgabe unumgänglich. Wenn keine Vormerkung vorliegt, kann eine Neuverbuchung erfolgen.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn bereits eine Vormerkung für das Medium existiert oder wenn es sich um eine 14-tägige Sonderleihfrist von Lesesaalbestand handelt.
- Medien, deren Verlängerung widerrufen wurde, müssen spätestens zum auf dem Schreiben genannten Leihfristende zurückgegeben werden. Eine Rücksendung per Post (Postadresse Universitätsbibliothek) ist möglich.
- In Ausnahmefällen können in der vorlesungsfreien Zeit Verlängerungswünsche auch telefonisch an die Ausleihtheke Zentralbibliothek gerichtet werden (Tel. 0851/509-1628).
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